Einweisung psychosomatisch-psychotherapeutische Krankenhausbehandlung
Besonderheiten der Einweisung
Patientinnen und Patienten mit einem behandelbaren Krankheitsspektrum, die sich für eine stationäre psychotherapeutisch-psychosomatische Behandlung in der Alpcura Fachklinik Allgäu interessieren, können Sie sich selbstständig mit uns in Verbindung setzen. Sie bekommen von uns einen ausführlichen psychotherapeutischen und ärztlichen Fragebogen zugeschickt. Bitte füllen Sie diesen so ausführlich und konkret aus, wie Sie können und wollen und fügen Sie relevante ärztliche und psychotherapeutische Vorbefunde an. Dies dient bereits als Vorarbeit auf die stationäre Behandlung und erspart uns viel kostbare Zeit.
Hier finden Sie unsere Kontaktdaten und ein Online-Formular.
Nach Rücklauf des ausgefüllten Fragebogens und der ärztlichen und psychotherapeutischen Vorbefunde kann der Patient/die Patientin auf unsere Warteliste zur Aufnahme gesetzt werden. Gegebenenfalls erfolgt von unserer Seite vorher noch ein telefonischer Rückruf zur Klärung oder eine Einladung zu einem Vorgespräch. Ihren Aufnahmetermin bekommen Sie von uns mitgeteilt.
(Fach-)Ärztliche Einweisungsanfrage
Es besteht für ärztliche oder psychologische Fachkollegen die Möglichkeit, sich auch direkt zur Frage einer Einweisung an uns zu wenden, Ansprechpartner ist hierfür in der Regel der leitende Oberarzt oder Chefarzt.
Unterlagen zur Einweisung
Zur Aufnahme ist eine ärztliche oder psychologische Einweisung/Verordnung von Krankenhausbehandlung mitzubringen (bei gesetzlich Versicherten). Eine Vorabgenehmigung durch Ihre Krankenkasse ist deshalb nicht notwendig. Aufgenommen werden Patienten ab 18 Jahren. Bei Privatversicherten oder privat Zusatzversicherten bitten wir um Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung vor der Aufnahme.
Behandlungsdauer
Die Behandlungsdauer wird individuell im Einvernehmen festgelegt, meist einige Wochen (vier bis zu 12 Wochen maximal).
Kostenträger
Unser Krankenhaus wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach § 108 SGB V belegt und ist beihilfefähig. Für das europäische Ausland ist eine Kostenübernahme im Rahmen der „Verordnung über soziale Sicherung der Europäischen Gemeinschaften“ möglich.
87459 Pfronten